Martin D-28 Standard Baujahr 2020

3.099,00 

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  • Hersteller Martin Guitars USA
  • Korpusform Dreadnought
  • Modell D-28 Standard
  • Baujahr 2020
  • Seriennummer 2421380
  • Zustand sehr gut
  • Decke Fichte massiv
  • Boden und Zargen indischer Palisander massiv
  • Lackierung hochglanz
  • Pickguard schwarz
  • Mensur 14 Fret
  • Sattelbreite 44,5mm
  • Material Steg und Sattel Knochen
  • Koffer original Martin Koffer

Die Martin D-28 gehört ohne Zweifel zu den beliebtesten Dreadnought Gitarrenmodellen aller Zeiten und ist ein absoluter Klassiker des Traditionsherstellers Martin aus den USA.

Die Konfigurationen dieses zeitlosen Modelles sind absolut klassisch: Massive Fichtendecke, Boden / Zargen aus feinem Palisander, cremefarbenes Binding und Hochglanzlackierung.

Bei dieser D-28, Baujahr 2020 handelt es sich um ein nur leicht gebrauchtes Exemplar in sehr gutem Zustand: Kaum abgespielte Bünde, einwandfreier Halswinkel, angenehme Saitenlage. Wie bei uns üblich, wurde die Gitarre in unserer Werkstatt komplett überprüft, eingestellt und neu besaitet.

Der optische Zustand ist ebenfalls sehr gut, mit nur wenigen Kratzern und leichten Spielspuren. Alle Bindings sind fest und lösen sich an keiner Taille.

Der originale Martinkoffer inklusive Paperwork und Zertifikate ist vorhanden und inklusive.

 

 

 

 

Sattelbreite

44,5mm

Westerngitarre Form

Dreadnought

Zustand

gebraucht

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    Herstellerinformationen

    510 Sycamore St., Nazareth, PA 18064
    (610) 759-2837

    Verantwortliche Person in der EU

    MUSIFACTS EUROPE BV

    Hughersluys 23

    4536 HM Terneuzen

    The Netherlands

    KvK: 71285830

    VAT: NL858651592.B01

    Kategorien: , Marke: Barron River Marke:

    Sicherheits- und Warnhinweise
    Spezifische Sicherheitshinweise, die für das Produkt gelten, sind in der Bedienungsanleitung des Produkts zu finden.

    Entsorgungshinweise
    Passive E-Gitarren und E-Bässe, deren Koffer und anderes Zubehör müssen vom unsortierten Hausmüll bzw. Siedlungsabfall getrennt bei Recyclinghöfen oder Wertstoffzentren einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.
    Für Instrumente mit Aktiv-Elektronik, die also mit Batterien oder gar Phantomspeisung betrieben werden, gelten die Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Geräten auf Basis des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).