Kremona Fiesta F65CW-SB Fichte / Palisander 2026

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  • Kremona Fiesta F65CW-SB Vollmassive Konzertgitarre mit Tonabnehmer und Cutaway
  • Sattelbreite: 52 mm
  • Mensur 650mm
  • Typ Crossover Konzertgitarre
  • Decke massive europäische Fichte
  • Boden und Zargen: massiver ostindischer Palisander
  • Griffbrett und Steg: Ebenholz
  • Halsstab
  • Holzbinding und -einlage/Holzrosette
  • Sattel und Steg aus Knochen
  • Vergoldete Mechaniken
  • Fishman Prefix Pro Blend

Wer auf der Suche nach einer hochwertigen Konzertgitarre mit Tonabnehmer und Cutaway zu einem tollen Preis ist, kommt hier gewiss auf seine Kosten. Vollmassiv gebaut mit kanadischer Zeder und indischem Palisander, schlanker Hals mit klassischem 52mm Sattel,eingebauter Fishman Prefix Pro Blend Tonabnehmer: Diese Kremona hat alles, dass eine gute Crossover-Konzertgitarre braucht.

Der Hersteller Kremona aus Bulgarien kann heute auf eine über 100 Jahre bestehende Firmengeschichte im Bereich Instrumentenbau zurückblicken. 1924 von Dimitar Georgiev in Bulgarien gegründet, besteht diese Manufaktur bis heute und stellt hochwertige Saiteninstrumente wie Mandolinen, Gitarren und auch Ukulelen her. Die komplette Fertigung findet in Bulgarien statt.

Dimitar Georgiev lernte sein Handwerk im deutschen Zentrum für Instrumentenbau Markneukirchen, im Anschluss an seine Ausbildung gründete er dann die erste Kremona Manufaktur in Kazanlak, gemeinsam mit seinen zwei Brüdern.

Heute steht der Name Kremona für hochwertig und gut verarbeitete Saiteninstrumente, die ein tolles Preis/Leistungsverhältnis bieten.

Klassische Gitarre-Form

4/4

Sattelbreite

52mm

Zustand

neu

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Crossover, Cutaway, Pickup

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    Spezifische Sicherheitshinweise, die für das Produkt gelten, sind in der Bedienungsanleitung des Produkts zu finden.

    Entsorgungshinweise
    Passive E-Gitarren und E-Bässe, deren Koffer und anderes Zubehör müssen vom unsortierten Hausmüll bzw. Siedlungsabfall getrennt bei Recyclinghöfen oder Wertstoffzentren einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden.
    Für Instrumente mit Aktiv-Elektronik, die also mit Batterien oder gar Phantomspeisung betrieben werden, gelten die Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Geräten auf Basis des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG).