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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Munich Repair Shop
Inhaber: Werner Kozlik und Stefan Zirnbauer

Franziskanerstr. 49, 81669 München

1. Geltung der Bedingungen

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts­bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Vertragsabschluß

2.1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltenen Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote wie z. B. Sonderanfertigungen von Musikinstrumenten, Verstärkeranlagen, PU-Systemen, etc., halten wir uns 30 Kalendertage gebunden.

2.2. Der Käufer ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen zwei Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

2.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer getroffen werden, sind in diesem Ver­trag schriftlich niederzulegen.

3. Preise, Preisänderungen

3.1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

3.2. Die Preise gelten ab unseren Geschäftsräumen . Sie schließen nicht etwaige Verpackung und Versendung ein.

3.3 Soweit wir eigene Verpackung und Transportmittel stellen, gelten die handelsüblichen Verpak­kungsbedingungen.

3.4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Fracht- und Nebengebühren zur Grundlage.

4. Lieferzeiten

4.1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden , bedürfen der Schriftform.

4.2. Wie übernehmen keine Haftung für Verzögerungen, die aufgrund von Lieferterminüberschrei­tungen von Waren Dritter, die für die Herstellung oder Reparatur benötigt werden, auftreten.

4.3. Bei Vorliegen von der durch uns zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf vier Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfrist­setzung bei uns beginnt.

5. Versand und Gefahrenübergang

5.1. Wird die Ware versandt, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unsere Geschäfts­räume verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5.1. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versi­chert.

6. Gewährleistung

6.1. Alle Angaben über Beschaffenheit, Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer je­doch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

6.2. Der Käufer hat die erhaltene Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Ein­satzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

6.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware – bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung der Verkaufsbelege erhoben werden.

6.4. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrückli­chen Einverständnis zurückgesandt werden.

6.5. Ziffer 6.1. und 6.3. gelten nicht für Gebrauchtware und Reparaturen. Für diese ist in jedem Falle eine Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Schadensersatz

Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereig­nis unmittelbar beteiligten Warenmenge. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1.Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum. Der Kä£ufer ist befugt, über die gekaufte Wa­re im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

8.2. Zugriffe Dritter – insbesonders Gerichtsvollzieher – auf die uns gehörenden Waren und Forde­rungen sind und vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außerge­richtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.

9. Zahlungen

9.1. Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar nicht berechtigt; ausge­nommen sind Beträge bis zu 500 Euro in bar gegen Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im übrigen können Zahlungen mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Geschäftsführer oder auf ein von diesem angegebene Bank oder Postscheckkonto erfolgen.

9.2. Rechnungen des Verkäufers sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungs­datum. Rechnungen über gebrauchte Ware ist sofort zahlbar.

9.3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.

9.4. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrech­nung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

9.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprü­chen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

Munich Repair Shop

Werner Kozlik                                                  Stefan Zirnbauer